Ab heute Mittwoch, den 17.11.2021 wird die Corona-ALARMSTUFE in Baden-Württemberg ausgerufen.
Die Alarmstufe tritt in Kraft, weil die Auslastung der Intensivbetten an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen die Anzahl von 390 Covid-19-Patienten überschritten wurde.
Somit gelten ab heute NEUE Zutritts-Regeln für die Oase. Es gilt die sog. 2G-Regelung.
Dies bedeutet, dass nur noch GEIMPFT, GENESEN der Zugang zur Oase möglich ist.
Die bisherigen Schnelltests, sowie auch die PCT-Test sind aufgrund der Alarmstufe nicht mehr zulässig.
Die medizinische Maskenpflicht (ab 6 Jahren) und auch die Abstandsregelung bleiben nach wie vor bestehen.
Ausnahmen von der 2G-Regelung:
» Kinder bis einschließlich 5 Jahre
» Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
» Grundschüler*innen, Schüler*, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule)
» Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich)
» Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)
» Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
» Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)