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2G+ Regelung ab 04.12.

6. Dezember 2021

Liebe Kunden,
ab dem 04.12. gilt nach neuer Verordnung die 2G+ Regelung.
Ab dem 05.12. wurde die neue Verordnung der Landesregierung BW noch einmal präzisiert.

Mit der neuen Zutritts-Regel:

2G+

gilt der Zutritt nun für nachfolgende Personen:

Personen mit einer Boosterimpfung sind von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen.
Folgende Personengruppen ohne Boosterimpfung werden bezüglich ihres Immunzustandes Personen mit einer Boosterimpfung gleichgestellt:

Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind,

Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 6 Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis / PCR-Test erfolgen).

 

Nach wie vor gilt für die Personen, die dennoch eine Testung benötigen das Mitbringen und Vorlegen einer Bescheinigung vom Arbeitgeber oder aber von einer offiziellen Teststation.

Grundsätzlich ist es aber auch möglich einen Test vor Ort durchzuführen. Dieser sollte nach Möglichkeit selbst mitgebracht werden und würde dann HIER vor Ort auf der Terrasse vor unseren Augen durchgeführt werden. Der Test ist für unsere Anlage 24 Stunden gültig. Eine Bescheinigung darf von uns nicht ausgestellt werden. Aktuell haben wir noch Schnelltests, die wir hier für einen Preis von Euro 3,00 anbieten können (für selbst mitgebrachte Test fallen selbstverständlich keine Kosten an). Unser Vorrat ist begrenzt und wir wissen auch nicht, ob wir diesen Preis in Zukunft noch halten können.

Wir freuen uns auf euren Besuch!

Euer OASE-TEAM