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NEUE REGELUNG ab 03.11.

3. November 2021

Ab heute Mittwoch, den 03.11.2021 wird die Corona-WARNSTUFE in Baden-Württemberg ausgerufen.

Die Warnstufe tritt in Kraft, weil die Auslastung der Intensivbetten an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen die Anzahl von 250 Covid-19-Patienten überschritten wurde.

Somit gelten ab heute NEUE Zutritts-Regeln für die Oase. Es gilt die sog. 3G-Regelung, nur MIT PCR-Test

Dies bedeutet, dass nur noch GEIMPFT, GENESEN oder mit gültiger PCR-Bescheinigung der Zugang zur Oase möglich ist.

Nicht geimpfte oder genesene Personen müssen einen aktuellen PCR-Test mitbringen und nachweisen (nicht älter als 48 Stunden). Eine PCR-Testung ist in der Oase nicht möglich. Die bisherigen Schnelltests sind aufgrund der Warnstufe nicht mehr zulässig.

Die medizinische Maskenpflicht (ab 6 Jahren) und auch die Abstandsregelung bleiben nach wie vor bestehen.

Ausnahmen von der PCR-Pflicht:
» Kinder bis einschließlich 5 Jahre
» Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
» Grundschüler*innen, Schüler*, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule)
» Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich)
» Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)
» Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
» Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)